General terms and conditions

1. Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Krystallpalast Varieté Leipzig GmbH & Co.KG (im Folgenden: Varieté) und ihren Besuchern.


1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Veranstaltungen des Varietés bzw. für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern.


2. Kartenerwerb
2.1. Der Vorverkauf im Verkaufsbüro beginnt für die Veranstaltungen mit der Bekanntgabe in den varietéeigenen Publikationen. Das Varieté weist darauf hin, dass für den Vorverkauf insbesondere durch bestehende Verpflichtungen, geschäftspolitische Entscheidungen und schriftliche Kartenbestellungen das Angebot begrenzt sein kann. Das Varieté weist ferner darauf hin, dass bei einzelnen Veranstaltungen kein Kartenvorverkauf stattfindet oder bereits im Vorverkauf befindende Veranstaltungen für den freien Verkauf wieder gesperrt werden können. Im Übrigen kann bei zu erwartender starker Nachfrage die Kartenabgabe für eine Veranstaltung oder eine Serie von Veranstaltungen je Käufer begrenzt werden. Einzelheiten werden in den Veröffentlichungen des Varietés mitgeteilt.


2.2. Mit Beginn des Vorverkaufs können Eintrittskarten auch telefonisch, schriftlich oder im Verkaufsbüro bestellt werden. Die Anfragen werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bei Bestellungen über 10 Karten ist eine schriftliche Bestellung durch den Besucher - bei Firmen mit vollständigen Firmenangaben, einschließlich HR-Nummer - notwendig. Die Karten müssen innerhalb von einer Woche nach Bestelleingang oder entsprechend der Rechnungslegung bezahlt und abgeholt werden. Spätestens am Veranstaltungstag müssen die Karten bis 30 Minuten vor veröffentlichtem Veranstaltungsbeginn an der Varietékasse abgeholt werden. Nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins verfällt der Anspruch auf die reservierten Plätze, sollte es andere Interessenten geben. Andernfalls wird dem Kunden die Rechnung automatisch zugestellt. Für versäumte Vorstellungen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Umtausch der Eintrittskarten.


2.3. Karten können über das Online-Formular auf der Internet-Seite des Varieté erworben werden. Im Anschluss an die Buchung kann eine gültige Version der Karte ausgedruckt werden. Bei der Buchung stellt der Besucher dem Varieté eine Einzugsermächtigung des Gesamtbetrages aus. Die automatisch erstellte, elektronische Bestellbestätigung bedeutet keine Annahme des Vertrages. Dieser wird erst mit Zahlungseingang wirksam.


3. Eintrittspreise
3.1. Das Varieté gibt bekannt, wie die Preiszuordnung der Veranstaltungen erfolgt, bei welchen Veranstaltungen Ermäßigungen gewährt werden sowie wer zum ermäßigungsberechtigten Personenkreis gehört.


3.2. Ermäßigungen, Rabatte, Boni oder Gutscheine werden ausschließlich durch das Varieté gewährt. Es kann immer nur eine Ermäßigung anerkannt werden. Die ermäßigte Eintrittskarte sowie die Ermäßigungsberechtigung sind beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuzeigen. Alle Sonderkonditionen gelten nicht an Feiertagen, zu Premieren und Sonderveranstaltungen.


3.3 Ein vom Varieté verkaufter Geschenkgutschein gilt drei Jahre und kann an der Varietékasse gegen eine Eintrittskarte eingetauscht werden. Eine teilweise oder vollständige Aus- und Rückzahlung ist nicht möglich. Übersteigt der Kartenpreis den Wert des Gutscheins ist er durch Zuzahlung auszugleichen. Der Gutscheininhaber hat keinen Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung. Das Varieté löst Gutscheine ausschließlich nach Verfügbarkeit der Plätze ein.


4. Zahlungsweise
Der Verkauf von Eintrittskarten, Geschenkgutscheinen und Verkaufswaren erfolgt gegen Barzahlung, mittels EC-, Kredit- oder Geldkarte. Eintrittskarten können auch durch Überweisung oder Lastschrifteinzug nach erfolgter Rechnungslegung an das Varieté bezahlt werden. Für den Versand der Eintrittskarten und die Bezahlung per Rechnung erheben wir eine Gebühr von 3,50 € je Geschäftsvorgang. Die Eintrittskarten werden dem Besucher auf dem Postweg zusammen mit der Rechnung auf eigene Gefahr zugesandt. Zahlungen nach Rechnungslegung sind innerhalb einer Woche ab Rechnungsdatum vorzunehmen. Für die Postlaufzeiten übernimmt das Varieté keine Haftung.


5. Umtausch, Erstattung, Stornierung

5.1. Es besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Stornierung von Geschenkgutscheinen und Tickets. Änderungen innerhalb des Programms und Umbesetzungen (z.B. von Darstellern und Musikern) begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung (insbesondere Minderung).

5.2. Fällt eine Veranstaltung aus oder wird diese aus dem freien Kartenverkauf herausgenommen und werden keine Ersatztermine angeboten oder können vom Besucher nicht wahrgenommen werden, kann der Kartenpreis erstattet werden. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt, es sei denn, das Varieté hat den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe unter Vorlage der Originalkarten beim Varieté geltend zu machen. Erfolgt keine Benachrichtigung, dann beginnt die Frist ab dem ursprünglichen Veranstaltungstag.

5.3. Nur ein Veranstaltungsabbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung begründet einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung des Kartenpreises. Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung geltend zu machen. Informationen bezüglich der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung werden in den Publikationen des Varietés bekannt gegeben.

5.4. Stornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Umtausch von Tickets ist nur aus Kulanzgründen nach Ermessen des Varietés möglich. Sollte vorerst keine Umbuchung in eine künftige Veranstaltung möglich sein, kann das Ticket nur in einen Gutschein abzüglich der nachfolgend aufgeführten Gebühren umgetauscht werden. Der Gutschein ist dann ab Ausstellungsdatum 3 Jahre einlösbar. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin fällt für alle Änderungen/Umbuchungen eine Umtauschgebühr von 5 EUR pro Ticket an, bis eine Woche vor Veranstaltungstermin von 10 EUR pro Ticket. Danach sind Tickets von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt wird kein Ersatz geleistet. Stornierungen und Umtausch von gekauften/ausgedruckten Eintrittskarten zum Frühbucherpreis oder zu sonst ermäßigten Preisen oder von Aktionstickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für Gruppen gelten die Stornobedingungen, die im Angebot bzw. im Vertrag festgehalten sind.

 

6. Sonstige Regelungen
6.1. Für verlorene Eintrittskarten wird vom Varieté kein Ersatz geleistet. Eine Ersatzkarte stellt das Varieté aus, wenn der Besucher glaubhaft nachweisen kann, welche Karten er gekauft hat. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte.


6.2. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist ohne Ermächtigung des Varietés nicht gestattet. Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte im Verkaufsbüro des Varieté ist nicht gestattet. Das Varieté haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen Kartenanbietern.


6.3. Der Besucher hat Anspruch auf den auf der Eintrittskarte aufgedruckten Tisch bzw. Platz im Rangbereich. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf den Verlauf zu einem durch das Personal zu bestimmenden Zeitpunkt auf ihre bzw. bis zur Pause auch auf andere Plätze eingelassen werden. Ein Wechsel auf andere Plätze ist mit Zustimmung des Personals möglich.


6.4. Das Varieté ist befugt, die ihm durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur zur Vertragsabwicklung verwendet.


6.5. Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Varieté gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen teilt der Besucher dem Personal mit.


7. Garderobe
7.1. Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände (größer als DIN A4) müssen in der Garderobe abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke. Das Personal händigt die Garderobe bei Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfen der Berechtigung aus.


7.2. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Wir weisen auf die an der Garderobe aushängenden Versicherungsbedingungen hin. Für in den Garderobengegenständen befindliche Sachen und Bargeld wird keine Haftung übernommen.


7.4. Bei Verlust der Garderobenmarke kann der Besucher erst nachdem alle anderen Besucher ihre Garderobe abgeholt haben, durch Identifizierung seine Garderobe in Empfang nehmen. Gleichzeitig sind 5,00 € für den Ersatz der Garderobenmarke zu zahlen. Bei Wiederfinden der Marke wird dieser Betrag erstattet, soweit noch keine Ersatzmarke angefertigt wurde.


8. Verhalten während einer Veranstaltungen
8.1. Bild-, Tonaufzeichnungen und Fotoaufnahmen während der Veranstaltung durch den Besucher sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Auch zum privaten Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen sind nicht zugelassen. Bei Verstoß ist unabhängig von einer weitergehenden Pflicht zum Schadensersatz eine Strafe von 1.000,00 € zu zahlen. Die Aufzeichnungen sind auf Anfordern des Varieté herauszugeben bzw. zu vernichten. Zuwiderhandlungen können den Straftatbestand des Hausfriedensbruches erfüllen und werden strafrechtlich verfolgt.


8.2. Das Varieté ist berechtigt bei einzelnen Veranstaltungen Bildaufnahmen herzustellen. Dabei kann es zu Sichtbeeinträchtigungen für den Besucher kommen. Der Besucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter in diesem Rahmen Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.


8.4. Untersagt sind, das Mitbringen von Tieren, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischen Artikeln, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.


9. Hausrecht
Das Personal übt im Namen des Varieté das Hausrecht aus. Ein Hausverweis wird insbesondere ausgesprochen, wenn Besucher andere Besucher belästigen oder die Veranstaltungen erheblich stören. Dies gilt insbesondere, wenn Besucher gegen die Verhaltensregeln während einer Veranstaltung (Ziffer 8) verstoßen. Ein Verweis erfolgt ohne das Recht des Besuchers, eine (Teil-)Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen zu können.


10. Schlussbestimmungen
10.1. Ist oder wird eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.


10.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ein Abweichen von dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3. Auf das Vertragsverhältnis ist allein deutsches Recht anwendbar.


Stand: 26.10.2023